Uttwil (Transkription Nr. 67)
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- Uttwil (Niedere Schule, reformiert)
- Uttwil (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Uttwil (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung
Der uns Vorgelegten Fragen über Das Schulwesen Zu Uttweil.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Uttweil, |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Ein dorf, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | ist eine eigne gemeinde und Agentschaft, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | ist eine eigne Kirchgeminne, |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Distrikt Arbon, |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Kanton Thurgaü. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Zur Schule gehört nur das Dorf, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | und kein neben ort. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | Keßweil, dotzweil und Holzenstein. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | Eine jede liegt eine 1/2 Stunde weit entlegen. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Ja 1 Claß, Anfänger. 2 Claß, Buchstabieren 3 Claß Lesen und schreiben., |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Buchstabieren, getruktes und geschriebnes Lesen und schreiben, |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Von Martini bis Pfingsten und bis zur Erndt eine Sommerschule. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Namen Büchli, Lehrmeister, Zeügnuß, Psalmenbuch, Testament, das Waserische Schul büchlein etwan auch Zeitungen, und biblische Historien. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Es sind neüe gemacht worden und wechslen Täglich ab. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Zum wenigsten 6. Stunden, |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | die ganze gemeinde, nach einen von dem Bürger Pfarrer aufgenommen Examen. |
III.11.b | Wie heißt er? | ||[Seite 2] Hs Ulrich Spon, Vater und Sohn, |
III.11.c | Wo ist er her? | aus dem Dorf selbst. |
III.11.d | Wie alt? | 65. Jahr, 9. Monat: der Sohn 37 1/4 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | nebst mir, Frau, 3 Söhne, 2 Töchtern und eine Sohnsfrau. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | der Vater 26. Jahr: der Sohn 6. Jahr, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Ein Weber und ein güetli darzu, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Güter Bau |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | überhaupt 71. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben 36. Töchtern. 35. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | mit dem Frühling nihmt die Zahl der Schüler ab. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | fl. 727. xr. 6 CAP: |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Aus Vermächtnußen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | der Schüler bezahlt wochentlich 3 xr. die hälfte zahlt das Schulgut: das übrige die Elteren: aus genohmen die Armen, für welche der Schulohn ganz bezahlt wird. die Schule von Pfingsten an wird Wochentlich mit fl. 1; 30 xr. aus dem Schulgut bezahlt. ¢962¢¢ Für die nachtschul bezahlt das Schulgut fl. 4. und jeder Schüler für den ganzen Winter pr Liechter nur 6 xr. ¢/962¢¢ Wohl zu bedenken, daß mit der Zahl der Schüler im frühling auch die besoldung stark abnihmt. |
IV.15 | Schulhaus. | das Schulhauß gehört der Gemeinde Für Wohnung und garten muß aber an die Pfarr Pfrund jährlich fl. 20. gezinßet werden: es ist auch ziemlich zugleich das gemeindhauß. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Ziemlich alt. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | die gemeinde. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | hat gar kein Holz zur Schule: Wünscht aber, daß die gemeinnds und Schulstube auch mit Holz aus dem gemeinen oder Klosterwald versehen werden möchte. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | ||[Seite 3] die sammtlichen Einkünfte aus oben beschriebnen quellen mögen ein Jahr ins andere ohngefehr betragen fl. 82. Fürs Vorsingen in der Kirche hat er nichts; bäte aber um eine kleine Besoldung. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Anmerkung. | |
Unterschrift | Mit Achtung und Gruß übergeben von Schulmeister Hs. Ulrich Spon Vater Hs. Ulrich Spon, Sohn, Adjunkt. |